Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Unsere Beiträge ab 01.01.2020

 

Beiträge ab 01.01.2020:

 

 

    halbjährlich

 Erwachsene aktiv                                      

50 €

100 €

 Erwachsene passiv  25 €

 50 €

 Familien (Eltern mit Kindern bis 18 Jahre)  100 €

 200 €

 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre  27,50 €

 55 €

 Studenten/Schüler 18-27 Jahre  40 €

 80 €

 

 

 

 

Folgende Abteilungen erheben zusätzlichen Sonderbeitrag
  halbjährlich  jährlich
Fußball    
 Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre   15 €  30 €
 Kinder bis 16 Jahre (ab 01.07.14)  12,50 €  25 €
GLT (nur Funktionsg. und Energy-Fitness)  16,50 €  33 €
Tennis    
 Erwachsene  10 €  20 €
 Ehepaare  15 €  30 €
 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 5 € 10 €
     

 

Die Beiträge werden halbjährlich eingezogen.

 

Die Beitragsordnung kann in der Geschäftsstelle des SV Fuhrberg eingesehen werden. Sie befindet sich zudem auf der Homepage des Vereins (www.sv-fuhrberg.de).

Mitglieder, die nach der Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin eine Beitragsermäßigung beanspruchen wollen (z.B. Studenten, Auszubildende) müssen deren Berechtigung beantragen und nachweisen (etwa durch eine Immatrikulationsbescheinigung).

Das gilt sinngemäß auch für Menschen mit Behinderung.

Ermäßigungen werden nur für den auf dem Beleg genannten Zeitraum gewährt.

 

 

Unsere Beiträge ab 01.07.2014 bis 31.12.2019

 halbjährlich 

    jährlich  

 Erwachsene aktiv                                        45 €

 90 €

 Erwachsene passiv  22,50 €

 45 €

 Familien (Eltern mit Kindern bis 18 Jahre)  90 €

 180 €

 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre  25 €

 50 €

 Studenten/Schüler 18-27 Jahre  36 €

 72 €

 

 

Folgende Abteilungen erheben zusätzlichen Sonderbeitrag
  halbjährlich  jährlich
Fußball    
 Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre   12 €  24 €
 Kinder bis 16 Jahre (ab 01.07.14)  12 €  24 €
GLT (nur Funktionsg. und Energy-Fitness)  15 €  30 €
Tennis    
 Erwachsene  15 €  30 €
 Ehepaare  5 €  10 €
 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 3 € 6 €
     

 

Der Einzug erfolgt halbjährlich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres