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Region Hannover schränkt Bewässerungen ab 27 Grad Celsius ein

01.06.2024

Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den historisch niedrigen Grundwasserstand in und um Hannover. Klettert das Thermometer über 27 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 17.00 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen (Tennis, Fußball, Golf) mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger. 

 

Sollte die Temperatur bereits vor 17 Uhr wieder unter 27 Grad fallen, ist das Bewässern wieder erlaubt. Allerdings empfiehlt die Region gerade bei großer Sonneneinstrahlung, auch in diesen Fällen erst in den Abendstunden oder früher am Morgen zu bewässern.

 

Die Regelung tritt am 01. Juni 2024 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern. 

 

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2023 gelten, kann aber bei einer sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover widerrufen werden.

 

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Region Hannover wird dazu anlassbezogen Kontrollen vornehmen.

 

hier: Maßgebende Temperatur an der Wetterstation Flughafen-Langenhagen

 

Wir bitten alle Tennisspielenden diese Vorschrift zu beachten und die Beregnungsanlage der Tennisplätze an den Hitzetagen vor 11Uhr, oder nach 17Uhr zu benutzen.